Sitzung: 10.12.2012 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat hat vom Abschlussbericht
des Sanierungsträgers Kenntnis genommen und beschließt untenstehende
Aufhebungssatzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die gesetzlich geregelten
Folgearbeiten (Bekanntmachung, Löschung der Sanierungsvermerke, Abwicklung der
Sanierung etc.) zu erledigen.
„Satzung der Stadt Schwandorf zur Aufhebung der Satzung
über das Sanierungsgebiet „Brauhaus- / Ettmannsdorfer
Straße“
Vom
...
Aufgrund des § 162 des
Baugesetzbuches - BauGB – erlässt die
Stadt Schwandorf folgende Satzung:
§ 1 Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) „Brauhaus- /
Ettmannsdorfer Straße“ vom 07.09.1974, geändert durch Satzung vom 08.12.1977,
wird aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Schwandorf, ...
Stadt Schwandorf
S.
Helmut Hey
Oberbürgermeister“
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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