Sitzung: 25.02.2013 Hauptausschuss
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, den § 5 Abs. 3 Buchst. d) wie folgt abzuändern:
„d) für Nutzungen, bei denen eine
Mindestdurchgangsbreite von 1,40 m unterschritten würde. Im begründeten
Einzelfall kann hiervon abgewichen werden, wenn dadurch eine Beeinträchtigung
der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ausgeschlossen werden kann,“
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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