Sitzung: 22.04.2013 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt den Erlass folgender Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung
der Stadt Schwandorf:
Satzung zur Änderung der Satzung über
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
(Sondernutzungssatzung)
vom …
Aufgrund der
Art. 18 Abs. 2a und Art. 22a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 1981 (BayRS
91-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007 (GVBl S. 958), und des §
8 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3 Sätze 5 und 6 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1994 (BGBl. III/FNA 911/1),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), erlässt die
Stadt Schwandorf folgende Satzung:
§ 1
§ 5 Abs. 3
Buchst. d) der Sondernutzungssatzung der Stadt Schwandorf wird wie folgt
abgeändert:
„für
Nutzungen, bei denen eine Mindestdurchgangsbreite von 1,40 m unterschritten
würde. Im begründeten Einzelfall kann hiervon abgewichen werden, wenn dadurch
eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ausgeschlossen
werden kann,“
§ 2
Diese Satzung
tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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