Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt den Erlass folgender Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Schwandorf:

 

Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

 

vom …

 

Aufgrund der Art. 18 Abs. 2a und Art. 22a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007 (GVBl S. 958), und des § 8 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3 Sätze 5 und 6 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1994 (BGBl. III/FNA 911/1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), erlässt die Stadt Schwandorf folgende Satzung:

 

§ 1

 

§ 5 Abs. 3 Buchst. d) der Sondernutzungssatzung der Stadt Schwandorf wird wie folgt abgeändert:

 

„für Nutzungen, bei denen eine Mindestdurchgangsbreite von 1,40 m unterschritten würde. Im begründeten Einzelfall kann hiervon abgewichen werden, wenn dadurch eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ausgeschlossen werden kann,“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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