Sitzung: 15.04.2013 Hauptausschuss
Beschluss:
Der
Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die folgende Satzung zur Änderung der
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
der Feuerwehren der Stadt Schwandorf zu beschließen:
Satzung zur Änderung der Satzung über
Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der
Feuerwehren der Stadt Schwandorf
vom …
Aufgrund
des Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526, BayRS
215-3-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl S. 689),
erlässt die Stadt Schwandorf folgende Satzung:
§ 1
Die
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
der Feuerwehren der Stadt Schwandorf (FwKS) vom 13.03.2000, zuletzt geändert
durch Satzung vom 31.03.2010, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 1 FwKS wird wie folgt
abgeändert:
„Die Stadt
Schwandorf erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die
in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren.
Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet.“
2. In Satz 1 der Nr. 4.2 des „Verzeichnisses
der Pauschalsätze“ (Anlage zur Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Stadt
Schwandorf) werden die Worte „§ 11 Abs. 4“ durch die Worte „§ 11 Abs. 5“
ersetzt.
§ 2
Diese
Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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