Sitzung: 15.04.2013 Hauptausschuss
Beschluss:
Der
Hauptausschuss verbleibt ohne Empfehlung an den Stadtrat hinsichtlich des
Beschlusses der folgenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt
Schwandorf für die öffentliche Entsorgung von Grüngut.
Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Schwandorf für die öffentliche
Entsorgung von Grüngut
vom …
Aufgrund der Art. 7 Abs. 2 und 5 des
Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 09. August 1996 (GVBl S. 396, BayRS 2129-2-1-UG), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl S. 134), erlässt die Stadt
Schwandorf folgende Satzung:
§ 1
Die Gebührensatzung der Stadt
Schwandorf für die öffentliche Entsorgung von Grüngut (Grüngutgebührensatzung)
wird wie folgt geändert:
§ 3 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt grundsätzlich
20,00 Euro für jeden Kubikmeter bzw. abgestuft 16,00 Euro für 800 l, 12,00 Euro
für 600 l, 8,00 Euro für 400 l, 4,00 Euro für 200 l und 2,00 Euro für 100 l des
angelieferten Grünguts.“
§ 2
Diese Satzung tritt eine Woche nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anwesend |
Für
|
Gegen
|
|
den Beschluss |
|||
11 |
10 |
1 |