Beschluss:

 

Der Hauptausschuss verbleibt ohne Empfehlung an den Stadtrat hinsichtlich des Beschlusses der folgenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Schwandorf für die öffentliche Entsorgung von Grüngut.

 

 

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Schwandorf für die öffentliche Entsorgung von Grüngut

 

vom …

 

Aufgrund der Art. 7 Abs. 2 und 5 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. August 1996 (GVBl S. 396, BayRS 2129-2-1-UG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl S. 134), erlässt die Stadt Schwandorf folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung der Stadt Schwandorf für die öffentliche Entsorgung von Grüngut (Grüngutgebührensatzung) wird wie folgt geändert:

§ 3 erhält folgende Fassung:

 

„Die Gebühr beträgt grundsätzlich 20,00 Euro für jeden Kubikmeter bzw. abgestuft 16,00 Euro für 800 l, 12,00 Euro für 600 l, 8,00 Euro für 400 l, 4,00 Euro für 200 l und 2,00 Euro für 100 l des angelieferten Grünguts.“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

10

1