Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt den Erlass der folgenden Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Schwandorf:

Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Schwandorf

vom …

Aufgrund des Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526, BayRS 215-3-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl S. 689), erlässt die Stadt Schwandorf folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Schwandorf (FwKS) vom 13.03.2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 31.03.2010, wird wie folgt geändert:


1.   § 1 Abs. 1 FwKS wird wie folgt abgeändert:

„Die Stadt Schwandorf erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren. Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet.“

2.   In Satz 1 der Nr. 4.2 des „Verzeichnisses der Pauschalsätze“ (Anlage zur Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Stadt Schwandorf) werden die Worte „§ 11 Abs. 4“ durch die Worte „§ 11 Abs. 5“ ersetzt.

§ 2

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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