Sitzung: 22.04.2013 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den Erlass der
folgenden Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz
für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Schwandorf:
Satzung
zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und
andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Schwandorf
vom
…
Aufgrund des Art. 28 Abs. 4 des
Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
Dezember 1981 (GVBl S. 526, BayRS 215-3-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom
20. Dezember 2011 (GVBl S. 689), erlässt die Stadt Schwandorf folgende Satzung:
§
1
Die Satzung über Aufwendungs- und
Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt
Schwandorf (FwKS) vom 13.03.2000, zuletzt geändert durch Satzung vom
31.03.2010, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 1 FwKS wird wie folgt
abgeändert:
„Die Stadt Schwandorf erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1
BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten
Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren. Einsätze werden in dem für die
Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet.“
2.
In Satz 1 der Nr. 4.2 des „Verzeichnisses der Pauschalsätze“ (Anlage zur
Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Stadt Schwandorf) werden die Worte „§ 11 Abs.
4“ durch die Worte „§ 11 Abs. 5“ ersetzt.
§
2
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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