Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die folgende Änderungssatzung für die Satzung über die Städtischen Friedhöfe und Leichenhäuser (Friedhofssatzung):

 

Satzung zur Änderung der Satzung

über die Städtischen Friedhöfe und Leichenhäuser

(Friedhofssatzung)

 

Vom …

 

Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung

für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl. S. 366), folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

 

Die Satzung über die Städtischen Friedhöfe und Leichenhäuser vom 27. November 2012 wird wie folgt geändert:

 

  1. § 13 Abs. 3 wird um folgenden Satz 3 ergänzt:

    „Es werden Grabfelder mit Grabstätten eingerichtet, die ausschließlich zur Erdbeisetzung von Verstorbenen islamischen Glaubens bestimmt sind.“

 

  1. § 18  wird um folgenden Abs. 3 ergänzt:

    „In der Abteilung Waldfriedhof können die Nutzungsberechtigten wählen, ob sie die vorhandenen Nischen vollständig nutzen wollen oder ob die andere Hälfte an einen anderen Nutzungsberechtigten vergeben werden kann. Wird die Nische vollständig als Reihen-Urnenerdgrab oder Reihen-Urnenerdgrab klein erworben, darf der Grabstein maximal die in § 9 Abs. 1 Nr. 5 bzw. Nr. 6 genannten Maße aufweisen.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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