Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die nachstehend abgedruckte Änderungssatzung für die Abgabesatzung für Benutzungsgebühren für städtische Bestattungseinrichtungen und Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen im Vollzug bestattungsrechtlicher Vorschriften (Friedhofsgebührensatzung).

 

 

Satzung zur Änderung der Abgabesatzung

für Benutzungsgebühren für städtische Bestattungseinrichtungen und Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen im Vollzug bestattungsrechtlicher Vorschriften (Friedhofsgebührensatzung)

 

Vom …

 

Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgaben­gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.02.2010 (GVBl. S. 66), und des Art. 20 des Kostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, BayRS 2013-1-1-F), zuletzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes vom 14. April 2011 (GVBl S. 150), folgende Änderungssatzung:

 

 

§ 1

 

Die Abgabesatzung für Benutzungsgebühren für städtische Bestattungseinrichtungen und Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen im Vollzug bestattungsrechtlicher Vorschriften vom 27. November 2012 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 1 wird

 

a)      in Absatz 1 Nr. 1 der Satz „Wird ein Tiefengrab zu Lebzeiten erworben, dann erhöht sich die jährliche Grabgebühr um 4,00 € für ein einstelliges Grab (bei mehrstelligen Gräbern um das entsprechend Vielfache).“ ersatzlos gestrichen.

 

b)      in Absatz 1 Nr. 5 und Nr. 6 jeweils folgender Satz angefügt:

„ Diese Gebühr gilt auch, wenn der Nutzungsberechtigte im Bereich der Abteilung Waldfriedhof eine vollständige Nische als Reihen-Urnenerdgrab erwirbt.“

 

  1. In § 3 wird folgender Absatz 3 angefügt:

    „(3) Wird der Sektionsraum für eine rituelle Waschung genutzt, beträgt die Gebühr pauschal 50 €“.

 

  1. In § 5 Abs. 4 Nr. 4 wird „§§ 9 und 10“ durch „§§ 18 und 19“ ersetzt.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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