Oberbürgermeister Helmut Hey begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Lüttgau (Lenz und Johlen, Rechtsanwälte Partnerschaft, Köln), Herrn Dr. Stefan Leuninger (GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzmarktforschung mbH, Niederlassung München).

 

 

Er schildert den Sachverhalt, wonach in einem Schreiben der Stadt vom 07. Februar 2013 eine schriftliche Auskunft erteilt und in welcher der Immler Großfamilienstiftung mitgeteilt wurde, dass ein Antrag auf Nutzungsänderung nicht erforderlich und eine Nachfolgenutzung durch einen Modepark möglich wäre.

 

Es handele sich um eine sehr komplizierte Sach- und Rechtslage. Nach Bewertung aller Unterlagen zur Genehmigung des SB Warenhauses Kaufland aus den 90er Jahren und eines aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg (Stadt Deggendorf gegen Röther) mussten die Auskünfte aus dem Schreiben vom 07. Febr. 2013 revidiert und ein sofortiger Baustopp verhängt werden. Der Oberbürgermeister betont, dass das Schreiben so nicht hätte hinausgehen dürfen.

 

Mit dem vorgenannten Schreiben sei der Stadt ein Fehler unterlaufen, den er  persönlich bedauere, was aber nicht zu ändern sei.

 

Die von der Immler-Stiftung angekündigten Schadenersatzforderungen seien jedoch nicht gerechtfertigt. Die kommunale Haftpflichtversicherung der Stadt sei bereits eingeschaltet worden. Zur Klärung der Sach- und Rechtslage wurde die Fachanwaltskanzlei Lenz und Johlen aus Köln beauftragt, eine Stellungnahme zu den bau- und planungsrechtlichen Aspekten sowie haftungsrechtlicher Fragen auszuarbeiten. Diese Stellungnahme vom 28.05.2013 liegt den Mitgliedern des Stadtrates als Tischvorlage vor.

 

 

Der Oberbürgermeister übergibt das Wort an Herrn Dr. Thomas Lüttgau, der seine Stellungnahme in den wesentlichen Teilen und zusammengefasster Form vorträgt.

 

Die Frage, ob die Ansiedlung eines Modefachmarktes eine Nutzungsänderung darstelle, sei mit einem eindeutigen JA zu beantworten. Schon der Begriff „SB-Warenhaus“ in der Baugenehmigung von 1991 weise deutlich darauf hin, dass das Sortiment in erster Linie auf Nahrungs- und Genussmittel beschränkt werden sollte. Weitere Unterlagen (z. B. Grundrisspläne oder Stellungnahmen von Fachstellen und Behörden) zeigten, dass damals die Genehmigung für einen klassischen Verbrauchermarkt erteilt wurde. Darauf deuteten auch die geplanten Thekenflächen für Metzgerei- und Frischeprodukte hin. Ein Textilmarkt wie Röther sei etwas ganz anderes und bedürfe deshalb einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung.

 

Das Schreiben der Stadt vom 07. Februar 2013 könne nach seiner Bewertung nicht als Zusage/Zusicherung für eine genehmigungsfreie Umnutzung, sondern lediglich als Auskunft gewertet werden. Von Seiten der Verwaltung konnte nicht davon ausgegangen werden, dass aufgrund dieser Auskunft Verträge geschlossen und Investitionen ausgelöst werden. Die von der Immler-Stiftung (auch für Röther) angekündigten Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe halte er aus juristischer Sicht für total überzogen und utopisch. Lediglich die tatsächlichen Aufwendungen könnten für einen Schadenersatz relevant sein, nicht aber ein entgangener Gewinn oder Auslagen von Dritten (Fa. Röther).

 

 

Oberbürgermeister Helmut Hey bedankt sich für den Sachvortrag. Ihm sei auch daran gelegen, einem längeren Leerstand im ehemaligen Kauflandgelände entgegenzuwirken und das Gespräch mit allen Beteiligten zu suchen. In diesem Gesamtkontext halte er auch eine Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für notwendig.

 

 

Er übergibt das Wort an Herrn Dr. Stefan Leuninger, GMA. Dieser führt u. a. aus, dass er den Prozess zur Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes in den nächsten Wochen im Dialog mit allen Akteuren aus örtlichem Handel, IHK unter Einbeziehung des TWF-Geländes und der Nachfolgenutzung des Kauflandgeländes in Gang setzen wolle. In diesem Rahmen werde er auch auf die Vertreter der Immler-Stiftung zukommen, um Möglichkeiten eines passenden Nachfolgeunternehmens an der Sommerstraße zu sondieren.

 

Fraktionsvorsitzender Andreas Wopperer (CSU) führt aus, dass der Vorgang alles andere als ein „Ruhmesblatt für die Verwaltung und den Oberbürgermeister als Chef“ darstelle. Der Eigentümer die Immobilie wurde schlichtweg falsch informiert und diese Tatsache sei ungut für eine Genehmigungsbehörde. Die heute vorgetragene juristische Bewertung des Sachverhaltes sei wiederum eine andere Sache. Ihn interessiere abschließend die Frage, ob die Immler-Stiftung gegen den Bescheid der Stadt, in dem der sofortige Baustopp verfügt wurde, geklagt habe. Diese Frage wird von Herrn Rechtsdirektor Herbert Peter verneint, die Klagefrist laufe aber noch bis Ende dieser Woche.

 

 

Fraktionsvorsitzender Franz Schindler (SPD) spricht von einem Dilemma, in dem sich alle Beteiligten und die Stadt befänden. Die Immler-Stiftung und Kaufland konnten sich leider nicht auf eine Verlängerung des Mietvertrages einigen. Dem Eigentümer sei daran gelegen, einen Leerstand tunlichst zu vermeiden, was aus dessen Sicht durchaus legitim sei. Für ihn sei der Stadtrat an den einstimmigen Grundsatzbeschluss von 2003 gebunden, keine Ansiedlung von innenstadtrelevanten Sortimenten an der Peripherie zuzulassen. Auch das Einzelhandelsentwicklungskonzept aus dem Jahr 2010 erlaube keine Nutzung der Kaufland-Immobilie durch einen großflächigen Modepark. Mit der bisherigen Beschlusslage des Stadtrates sei diese Nachfolgenutzung nicht vereinbar, auch wenn es vielleicht im Sinne vieler Schwandorfer Bürger und potenzieller Kunden wäre.

 

 

Stadträtin Marion Juniec-Möller (AUGE FW/Grüne) spricht sich angesichts der zahlreichen Leerstände in der Innenstadt ebenfalls gegen eine Röther-Ansiedlung an der Perepherie aus. Niemand könne es wirklich wollen, dass weitere Leerstände in der Kernstadt hinzukämen.

 

 

Stadtrat Alfred Damm (ÖDP) schließt sich in der Sache den Vorrednern an. Auf seine Anfrage hin erwidert der Oberbürgermeister, dass für den Fall eines Schadenersatzes die kommunale Haftpflichtversicherung bereits frühzeitig eingeschaltet wurde.

 

 

Abschließend bedankt sich Oberbürgermeister Helmut Hey für die beiden Sachvorträge sowie die Diskussion und Kenntnisnahme durch das Plenum. Er wird die Mitglieder des Stadtrates über den Fortgang des Verfahrens informieren.

 

 

 

 

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

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