Sitzung: 03.06.2013 Stadtrat
Oberbürgermeister
Helmut Hey
begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Lüttgau
(Lenz und Johlen, Rechtsanwälte Partnerschaft, Köln), Herrn Dr. Stefan
Leuninger (GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzmarktforschung mbH,
Niederlassung München).
Er schildert den Sachverhalt, wonach
in einem Schreiben der Stadt vom 07. Februar 2013 eine schriftliche Auskunft
erteilt und in welcher der Immler Großfamilienstiftung mitgeteilt wurde, dass
ein Antrag auf Nutzungsänderung nicht erforderlich und eine Nachfolgenutzung
durch einen Modepark möglich wäre.
Es handele sich um eine sehr
komplizierte Sach- und Rechtslage. Nach Bewertung aller Unterlagen zur
Genehmigung des SB Warenhauses Kaufland aus den 90er Jahren und eines aktuellen
Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg (Stadt Deggendorf gegen Röther)
mussten die Auskünfte aus dem Schreiben vom 07. Febr. 2013 revidiert und ein
sofortiger Baustopp verhängt werden. Der Oberbürgermeister betont, dass das
Schreiben so nicht hätte hinausgehen dürfen.
Mit dem vorgenannten Schreiben sei der
Stadt ein Fehler unterlaufen, den er
persönlich bedauere, was aber nicht zu ändern sei.
Die von der Immler-Stiftung angekündigten Schadenersatzforderungen seien jedoch nicht gerechtfertigt. Die kommunale Haftpflichtversicherung der Stadt sei bereits eingeschaltet worden. Zur Klärung der Sach- und Rechtslage wurde die Fachanwaltskanzlei Lenz und Johlen aus Köln beauftragt, eine Stellungnahme zu den bau- und planungsrechtlichen Aspekten sowie haftungsrechtlicher Fragen auszuarbeiten. Diese Stellungnahme vom 28.05.2013 liegt den Mitgliedern des Stadtrates als Tischvorlage vor.
Der Oberbürgermeister übergibt das Wort an Herrn Dr.
Thomas Lüttgau, der seine Stellungnahme in den wesentlichen Teilen und
zusammengefasster Form vorträgt.
Die Frage, ob die Ansiedlung eines
Modefachmarktes eine Nutzungsänderung darstelle, sei mit einem eindeutigen JA
zu beantworten. Schon der Begriff „SB-Warenhaus“ in der Baugenehmigung von 1991
weise deutlich darauf hin, dass das Sortiment in erster Linie auf Nahrungs- und
Genussmittel beschränkt werden sollte. Weitere Unterlagen (z. B. Grundrisspläne
oder Stellungnahmen von Fachstellen und Behörden) zeigten, dass damals die
Genehmigung für einen klassischen Verbrauchermarkt erteilt wurde. Darauf deuteten
auch die geplanten Thekenflächen für Metzgerei- und Frischeprodukte hin. Ein
Textilmarkt wie Röther sei etwas ganz anderes und bedürfe deshalb einer
genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung.
Das Schreiben der Stadt vom 07.
Februar 2013 könne nach seiner Bewertung nicht als Zusage/Zusicherung für eine
genehmigungsfreie Umnutzung, sondern lediglich als Auskunft gewertet werden.
Von Seiten der Verwaltung konnte nicht davon ausgegangen werden, dass aufgrund
dieser Auskunft Verträge geschlossen und Investitionen ausgelöst werden. Die
von der Immler-Stiftung (auch für Röther) angekündigten
Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe halte er aus juristischer Sicht für
total überzogen und utopisch. Lediglich die tatsächlichen Aufwendungen könnten
für einen Schadenersatz relevant sein, nicht aber ein entgangener Gewinn oder
Auslagen von Dritten (Fa. Röther).
Oberbürgermeister
Helmut Hey
bedankt sich für den Sachvortrag. Ihm sei auch daran gelegen, einem längeren
Leerstand im ehemaligen Kauflandgelände entgegenzuwirken und das Gespräch mit
allen Beteiligten zu suchen. In diesem Gesamtkontext halte er auch eine
Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für notwendig.
Er übergibt das Wort an Herrn Dr.
Stefan Leuninger, GMA. Dieser führt u. a. aus, dass er den Prozess zur
Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes in den nächsten Wochen im
Dialog mit allen Akteuren aus örtlichem Handel, IHK unter Einbeziehung des
TWF-Geländes und der Nachfolgenutzung des Kauflandgeländes in Gang setzen wolle.
In diesem Rahmen werde er auch auf die Vertreter der Immler-Stiftung zukommen,
um Möglichkeiten eines passenden Nachfolgeunternehmens an der Sommerstraße zu
sondieren.
Fraktionsvorsitzender
Andreas Wopperer (CSU)
führt aus, dass der Vorgang alles andere als ein „Ruhmesblatt für die
Verwaltung und den Oberbürgermeister als Chef“ darstelle. Der Eigentümer die
Immobilie wurde schlichtweg falsch informiert und diese Tatsache sei ungut für
eine Genehmigungsbehörde. Die heute vorgetragene juristische Bewertung des
Sachverhaltes sei wiederum eine andere Sache. Ihn interessiere abschließend die
Frage, ob die Immler-Stiftung gegen den Bescheid der Stadt, in dem der
sofortige Baustopp verfügt wurde, geklagt habe. Diese Frage wird von Herrn
Rechtsdirektor Herbert Peter verneint, die Klagefrist laufe aber noch bis Ende
dieser Woche.
Fraktionsvorsitzender
Franz Schindler (SPD)
spricht von einem Dilemma, in dem sich alle Beteiligten und die Stadt befänden.
Die Immler-Stiftung und Kaufland konnten sich leider nicht auf eine
Verlängerung des Mietvertrages einigen. Dem Eigentümer sei daran gelegen, einen
Leerstand tunlichst zu vermeiden, was aus dessen Sicht durchaus legitim sei.
Für ihn sei der Stadtrat an den einstimmigen Grundsatzbeschluss von 2003
gebunden, keine Ansiedlung von innenstadtrelevanten Sortimenten an der
Peripherie zuzulassen. Auch das Einzelhandelsentwicklungskonzept aus dem Jahr
2010 erlaube keine Nutzung der Kaufland-Immobilie durch einen großflächigen
Modepark. Mit der bisherigen Beschlusslage des Stadtrates sei diese
Nachfolgenutzung nicht vereinbar, auch wenn es vielleicht im Sinne vieler
Schwandorfer Bürger und potenzieller Kunden wäre.
Stadträtin Marion
Juniec-Möller (AUGE FW/Grüne)
spricht sich angesichts der zahlreichen Leerstände in der Innenstadt ebenfalls
gegen eine Röther-Ansiedlung an der Perepherie aus. Niemand könne es wirklich
wollen, dass weitere Leerstände in der Kernstadt hinzukämen.
Stadtrat Alfred Damm
(ÖDP) schließt sich
in der Sache den Vorrednern an. Auf seine Anfrage hin erwidert der
Oberbürgermeister, dass für den Fall eines Schadenersatzes die kommunale
Haftpflichtversicherung bereits frühzeitig eingeschaltet wurde.
Abschließend bedankt sich Oberbürgermeister
Helmut Hey für
die beiden Sachvorträge sowie die Diskussion und Kenntnisnahme durch das
Plenum. Er wird die Mitglieder des Stadtrates über den Fortgang des Verfahrens
informieren.
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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