Sitzung: 26.06.2013 Verbandsversammlung
Beschluss:
Aufgrund
der §§ 18 Abs. 1, 17 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und 40 ff
KommZG in Verbindung mit Art. 63 GO erlässt der Zweckverband folgende
Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
des
Zweckverbandes
Verbandskläranlage
Schwandorf –
Wackersdorf
für das
Haushaltsjahr
2013
Aufgrund der §§ 18 Abs. 1, 17 der
Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 ff KommZG i. V. m.
Art. 63 GO erlässt der Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf – Wackersdorf
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in
Einnahmen und Ausgaben mit 1.365.550 €
und
im
Vermögenshaushalt in
Einnahmen und Ausgaben mit 297.770 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern
eine Betriebskostenumlage
(§ 19 Abs. 3
Verbandssatzung).
Die
Umlageschlüssel betragen:
für die
Kläranlage:
für die Stadt
Schwandorf 75,97
%
für die
Gemeinde Wackersdorf 24,03
%
(vgl. Anlagen
1 und 2, die Bestandteil der Haushaltssatzung sind).
Grundlage für die Berechnung des
Umlageschlüssels sind die im Haushaltsplan 2013 veranschlagten Betriebskosten
für die Kläranlage sowie die über das Jahr 2012 gemessenen Abwassermengen und
Schmutzfrachten.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2014 erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung
2013 die endgültige Bestimmung des Umlageschlüssels aufgrund der tatsächlich
angefallenen Betriebskosten für die Kläranlage im Haushaltsjahr 2013 und der
über das Jahr 2013 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten. Die
Endabrechnung der Betriebskostenumlage für die Kläranlage wird auf dieser Basis
erstellt.
Die
Betriebskostenumlage wird wie folgt festgesetzt:
1. KLÄRANLAGE |
Berechnung lt. Anlage 2 |
Umlageüberschuss aus Vorjahren |
Ansatz im HHplan 2013 |
gesamt
|
1.130.550 € |
12.750 € |
1.117.800 € |
Stadt Schwandorf
75,97 % |
858.850 € |
12.750 € |
846.100 € |
Gde. Wackersdorf 24,03 % |
271.670 € |
0 € |
271.700 € |
2.
VERBANDS- SAMMLER |
gesamt |
Stadt Schwandorf 43,5 % |
Gde. Wackersdorf 56,5 % |
Ansatz
im HHplan 2013 |
500 € |
200 € |
300 € |
3. ABLAUFKANAL |
gesamt |
Stadt Schwandorf 73 % |
Gde. Wackersdorf 27 % |
Ansatz
im HHplan 2013 |
0 € |
0 € |
0 € |
Als
Umlageschlüssel für den Unterhalt der Kanäle ist nach § 19 Abs. 4 der
Verbandssatzung die Kapazität zu Grunde zu legen.
(2) Eine Schuldendienstumlage (§ 19 Abs. 5
Verbandssatzung) wird im Haushaltsjahr 2013 in Höhe der veranschlagten Tilgungsleistungen
von 92.000 € erhoben.
Die
Schuldendienstumlage wird wie folgt
festgesetzt:
Tilgung 92.000 € davon |
Stadt Schwandorf 66 % |
Gde. Wackersdorf 34 % |
|
60.720 € |
31.280 € |
abzügl, Umlagenüberschuss aus
Vorjahren |
26.750 € |
10.770 € |
Ansatz
im HHplan 2013 |
33.970 € |
20.510 € |
(3) Der Zweckverband erhebt von den
Verbandsmitgliedern eine Investitionsumlage für die Errichtung und Ergänzung
der Verbandsanlagen einschließlich Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens
(§ 19 Abs. 2 Verbandssatzung).
Die Umlageschlüssel betragen:
|
Stadt Schwandorf |
Gemeinde Wackersdorf |
|
|
|
a)
Kläranlage BA 33 |
66 % |
34 % |
b)
Verbandssammler BA 34 |
43,5 % |
56,5 % |
c)
Ablaufkanal BA 34 |
73 % |
27 % |
Die
Investitionsumlagen werden wie folgt festgesetzt:
a)
Beschaffung beweglichen Vermögens |
gesamt |
Stadt Schwandorf 66 % |
Gde. Wackersdorf 34 % |
Bedarf in 2013
|
155.500 € |
102.630 € |
52.870 € |
Umlageüberschuss aus Vorjahren |
33.880 € |
22.340 € |
11.540 € |
Ansatz
im HHplan 2013 |
121.620€ |
80.290 € |
41.330 € |
b)
Kläranlage |
gesamt
|
Stadt Schwandorf
66 % |
Gde. Wackersdorf 34 % |
Bedarf in 2013 |
0 € |
0 € |
0 € |
Entnahme aus der allg. Rücklage |
0 € |
0 € |
0 € |
Ansatz
im HHplan 2013 |
0 € |
0 € |
0 € |
c)
Verbandssammler BA 34 |
gesamt |
Stadt Schwandorf 43,5 % |
Gde. Wackersdorf 56,5 % |
Ansatz
im HHplan 2013 |
0 € |
0 € |
0 € |
d)
Ablaufkanal BA 34 |
gesamt |
Stadt Schwandorf 73 % |
Gde. Wackersdorf 27 % |
Ansatz
im HHplan 2013 |
0 € |
0 € |
0 € |
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.
Anwesend |
Für
|
Gegen
|
|
den Beschluss |
|||
11 |
11 |
0 |