Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 18 Abs. 1, 17 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und 40 ff KommZG in Verbindung mit Art. 63 GO erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

des

Zweckverbandes Verbandskläranlage

Schwandorf – Wackersdorf

für das

Haushaltsjahr

 

2013

 

 

Aufgrund der §§ 18 Abs. 1, 17 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 ff KommZG i. V. m. Art. 63 GO erlässt der Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf – Wackersdorf folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                1.365.550 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt    in Einnahmen und Ausgaben mit                    297.770 €

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)       Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Betriebskostenumlage

(§ 19 Abs. 3 Verbandssatzung).

 

Die Umlageschlüssel betragen:

 

für die Kläranlage:

 

für die Stadt Schwandorf                              75,97 %

für die Gemeinde Wackersdorf                   24,03 %

 

(vgl. Anlagen 1 und 2, die Bestandteil der Haushaltssatzung sind).

 

Grundlage für die Berechnung des Umlageschlüssels sind die im Haushaltsplan 2013 veranschlagten Betriebskosten für die Kläranlage sowie die über das Jahr 2012 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten.

 

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2014 erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung 2013 die endgültige Bestimmung des Umlageschlüssels aufgrund der tatsächlich angefallenen Betriebskosten für die Kläranlage im Haushaltsjahr 2013 und der über das Jahr 2013 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten. Die Endabrechnung der Betriebskostenumlage für die Kläranlage wird auf dieser Basis erstellt.

 

Die Betriebskostenumlage wird wie folgt festgesetzt:

 

1. KLÄRANLAGE

Berechnung

lt. Anlage 2

Umlageüberschuss aus Vorjahren

Ansatz

im HHplan 2013

gesamt

1.130.550 

12.750 €

1.117.800 €

Stadt Schwandorf

75,97 %

 858.850 €

  12.750 €

   846.100 €

Gde. Wackersdorf

24,03 %

271.670 €

    0 €

   271.700 €

 

 

2. VERBANDS-

    SAMMLER

gesamt

Stadt Schwandorf

43,5 %

Gde. Wackersdorf

56,5 %

Ansatz im HHplan 2013

500 €

200 €

300 €

 

 

3. ABLAUFKANAL

gesamt

Stadt Schwandorf

73 %

Gde. Wackersdorf

27 %

Ansatz im HHplan 2013

0 €

0 €

0 €

Als Umlageschlüssel für den Unterhalt der Kanäle ist nach § 19 Abs. 4 der Verbandssatzung die Kapazität zu Grunde zu legen.

 

 

(2)       Eine Schuldendienstumlage (§ 19 Abs. 5 Verbandssatzung) wird im Haushaltsjahr 2013 in Höhe der veranschlagten Tilgungsleistungen von 92.000 € erhoben.

 

Die Schuldendienstumlage  wird wie folgt festgesetzt:

 

Tilgung 92.000 € davon

Stadt Schwandorf

66 %

Gde. Wackersdorf

34 %

 

60.720 €

31.280 €

abzügl, Umlagenüberschuss aus Vorjahren

26.750 €

10.770 €

Ansatz im HHplan 2013

33.970 €

20.510 €

 

 

(3)       Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Investitionsumlage für die Errichtung und Ergänzung der Verbandsanlagen einschließlich Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (§ 19 Abs. 2 Verbandssatzung).

 

Die Umlageschlüssel betragen:

 

 

Stadt Schwandorf

Gemeinde Wackersdorf

 

 

 

a) Kläranlage BA 33

              66  %

                 34  %

b) Verbandssammler BA 34

            43,5 %

               56,5 %

c) Ablaufkanal BA 34

              73  %

                 27  %

 

 

Die Investitionsumlagen werden wie folgt festgesetzt:

 

a) Beschaffung beweglichen Vermögens

gesamt

Stadt Schwandorf

66 %

Gde. Wackersdorf

34 %

Bedarf in 2013

155.500 €

102.630 €

52.870 €

Umlageüberschuss aus Vorjahren

33.880 €

22.340 €

 11.540 €

Ansatz im HHplan 2013

121.620€

80.290 €

41.330 €

 

 

b) Kläranlage

gesamt

Stadt Schwandorf

66 %

Gde. Wackersdorf

34 %

Bedarf in 2013

         0 €

         0 €

        0 €

Entnahme aus der

 allg. Rücklage

        0 €

        0 €

        0 €

Ansatz im HHplan 2013

       0 €

        0 €

        0 €

 

 

c) Verbandssammler

            BA 34

gesamt

Stadt Schwandorf

43,5 %

Gde. Wackersdorf

56,5 %

Ansatz im HHplan 2013

0 €

  0 €

  0 €

 

 

d) Ablaufkanal BA 34

gesamt

Stadt Schwandorf

73 %

Gde. Wackersdorf

27 %

Ansatz im HHplan 2013

0 €

0 €

0 €

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  200.000 €  festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0