Sitzung: 30.07.2013 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt den neuen Gebührensätzen der Straßenreinigung im Anschlussgebiet
a) für die Reinigungsklasse I in Höhe von 1,74 €/lfm Frontmeter und Jahr
b) für die Reinigungsklasse II in Höhe von 3,48 €/lfm Frontmeter und Jahr
c) für die Reinigungsklasse III in Höhe von 5,21 €/lfm Frontmeter und Jahr
zum 01.01.2014 zu.
Weiter erlässt der Stadtrat die folgende Änderungsvorschrift:
„Satzung der Stadt Schwandorf zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Vom ______________
Die Stadt
Schwandorf erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für
den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl
S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. April 2013 (GVBl
S. 174) folgende Änderungssatzung:
§1
Die Satzung
über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
(Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 19. April 2010 wird wie folgt geändert:
§ 4 erhält
folgende Fassung:
Die Gebühren
betragen je Meter Straßenfrontlänge jährlich in der
Reinigungsklasse
I 1,74 €
Reinigungsklasse
II 3,48 €
Reinigungsklasse
III 5,21 €
§ 2
Diese
Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft.“
Schwandorf,
den ___________
Stadt
Schwandorf
Helmut Hey
Oberbürgermeister
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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