Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt den neuen Gebührensätzen der Straßenreinigung im Anschlussgebiet

 

a)    für die Reinigungsklasse I   in Höhe von 1,74 €/lfm Frontmeter und Jahr

b)    für die Reinigungsklasse II  in Höhe von 3,48 €/lfm Frontmeter und Jahr

c)    für die Reinigungsklasse III in Höhe von 5,21 €/lfm Frontmeter und Jahr

 

zum 01.01.2014 zu.

 

Weiter erlässt der Stadtrat die folgende Änderungsvorschrift:

 

 

„Satzung der Stadt Schwandorf zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung)

 

Vom ______________

 

 

Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. April 2013 (GVBl S. 174) folgende Änderungssatzung:

 

 

§1

 

Die Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 19. April 2010 wird wie folgt geändert:

 

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

 

 

 

Die Gebühren betragen je Meter Straßenfrontlänge jährlich in der

Reinigungsklasse I                1,74 €

Reinigungsklasse II   3,48 €

Reinigungsklasse III 5,21 €

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft.“

 

Schwandorf, den ___________

 

Stadt Schwandorf

Helmut Hey

Oberbürgermeister

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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0