Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gerecht abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind bei der Bebauungsplanänderung zu berücksichtigen (s. beil. Abwägungslisten).

 

Der Ausschuss billigt die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 für das Gebiet zwischen „Regensburger Straße und Ohmstraße“ i. d. F. vom 17.07.2013 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zum Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung zu veranlassen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0