Sitzung: 17.07.2013 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne Diskussion fasst der Ausschuss dann noch folgenden abschließenden
Gesamtbeschluss:
Der Ausschuss
nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB.
Die
Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen
werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis
genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander
gerecht abgewogen (s. beil.
Abwägungslisten).
Der Ausschuss
billigt den Entwurf vom
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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