Ohne Diskussion fasst der Ausschuss dann noch folgenden abschließenden

Gesamtbeschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).

 

Der Ausschuss billigt den Entwurf vom 05.07.2013 des Bebauungsplans Nr. 83 mit integriertem Grünordnungsplan „Hasenbuckel“, Fronberg, mit Begründung einschl. Umweltbericht in der Fassung vom 17.07.2013.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0