Sitzung: 17.07.2013 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die
Stadt Schwandorf lehnt als zuständige Behörde entspr. Art. 73 BayVwVfG das
Vorhaben ab und verweigert als zuständige Gemeinde gem. § 36 BauGB das
gemeindliche Einvernehmen, da zum einen die vorgelegte Planung nicht
vollständig und prüfbar ist und zum anderen die voraussichtlichen Auswirkungen
auf das Landschaftsbild und auf das Grundwasser nicht hinnehmbar sind.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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