Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Die Stadt Schwandorf lehnt als zuständige Behörde entspr. Art. 73 BayVwVfG das Vorhaben ab und verweigert als zuständige Gemeinde gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen, da zum einen die vorgelegte Planung nicht vollständig und prüfbar ist und zum anderen die voraussichtlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und auf das Grundwasser nicht hinnehmbar sind. 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0