Beschluss:

 

 

Die Mitglieder des Stadtrates nehmen Kenntnis von der gemeinsamen Beschlussvorlage des Hauptamtes und Kulturamtes vom 04.07.2013 und fassen folgenden Beschluss:

 

1.    § 4 Abs. 3 (Wahl und Zusammensetzung) der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:
Mit beratender Stimme gehören dem Beirat ein/e Vertreter/-in der ARGE der Schwandorfer Jugendgruppen, ein/e hauptamtliche/r Mitarbeiter/-in des Jugendtreffs und die Jugendsprecher der Fraktionen und der ihnen gleichgestellten Gruppierungen an.

2.    § 6 (Berufung) der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:
Die von der Vollversammlung gewählten und die in § 4 Abs. 3 genannten Mitglieder des Beirats werden vom Stadtrat längstens auf die Dauer von zwei Jahren berufen.

3.    § 8 (Geschäftsstelle) der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:
Die Geschäftsstelle des Jugendbeirates ist der Jugendtreff Schwandorf, Amt für Kultur und Tourismus.

4. Der Stadtratsbeschluss Nr. 13 vom 29.10.2012 wird wie folgt geändert:
Als hauptamtliche Mitarbeiter des Jugendtreffs werden Frau Susanne Grießhammer und als Vertreterin Frau Stefanie Wolf berufen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

28

28

0