Sitzung: 30.07.2013 Stadtrat
Beschluss:
Die
Mitglieder des Stadtrates nehmen Kenntnis von der gemeinsamen Beschlussvorlage
des Hauptamtes und Kulturamtes vom 04.07.2013 und fassen folgenden Beschluss:
1.
§ 4 Abs. 3 (Wahl und Zusammensetzung) der Geschäftsordnung
erhält folgende Fassung:
Mit beratender Stimme gehören dem Beirat ein/e Vertreter/-in der ARGE der
Schwandorfer Jugendgruppen, ein/e hauptamtliche/r Mitarbeiter/-in des
Jugendtreffs und die Jugendsprecher der Fraktionen und der ihnen
gleichgestellten Gruppierungen an.
2.
§ 6 (Berufung) der Geschäftsordnung erhält folgende
Fassung:
Die von der Vollversammlung gewählten und die in § 4 Abs. 3 genannten
Mitglieder des Beirats werden vom Stadtrat längstens auf die Dauer von
zwei Jahren berufen.
3.
§ 8 (Geschäftsstelle) der Geschäftsordnung erhält folgende
Fassung:
Die Geschäftsstelle des Jugendbeirates ist der Jugendtreff Schwandorf, Amt für
Kultur und Tourismus.
4. Der
Stadtratsbeschluss Nr. 13 vom 29.10.2012 wird wie folgt geändert:
Als hauptamtliche Mitarbeiter des Jugendtreffs werden Frau Susanne Grießhammer
und als Vertreterin Frau Stefanie Wolf berufen.
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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