Sitzung: 24.09.2013 Werkausschuss
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Werkausschuss empfiehlt dem
Stadtrat die Zustimmung für
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Wasserversorgung, wie
Beschlussvorlage
b) die Verrechnung des festgestellten
Jahresverlustes 2012 mit der allgemeinen
Finanzrücklage
der Wasserversorgung,
c)
und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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