Beschluss:

 

 

  • Der Werkausschuss schlägt dem Stadtrat vor, den festgestellten Jahresverlust der Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf mit der allgemeinen Finanzrücklage zu verrechnen.

 

  • Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch die AWP DR. KUCHINKA Wirtschaftstreuhand GmbH erfolgte im Juni und Juli 2013 in unserem Hause und hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

  • Entsprechend der Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und   Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 (1) Punkt 5 muss über nachfolgende Punkte der Stadtrat beschließen:

 

  • die Feststellung des Jahresabschlusses,
  • die  Verrechnung des Jahresverlustes der Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf mit der allgemeinen Finanzrücklage
  • und die Entlastung der Werkleitung.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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