Beschluss:

 

 

Der Werkausschuss genehmigt die Weitergabe der Förderungen nach § 7a Abs. 3 KWK-Gesetz (25.000,00 €) und dem Marktanreizprogramm (43.002,90 €) an die neuen Fernwärmevertragskunden die beim Bauprogramm 2012 im Zuge des Hauptleitungsbaues mit Bestandsgebäuden angeschlossen wurden und Wärme beziehen. Die Rückerstattung je Anschließer erfolgt maximal bis zu 1.800,00 € bzw. bis zu den jeweils geleisteten Hausanschlusskosten und Bauzuschüssen, wenn diese geringer waren.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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