Sitzung: 24.09.2013 Werkausschuss
Beschluss:
Der
Werkausschuss genehmigt die Weitergabe der Förderungen nach § 7a Abs. 3
KWK-Gesetz (25.000,00 €) und dem Marktanreizprogramm (43.002,90 €) an die neuen
Fernwärmevertragskunden die beim Bauprogramm 2012 im Zuge des
Hauptleitungsbaues mit Bestandsgebäuden angeschlossen wurden und Wärme
beziehen. Die Rückerstattung je Anschließer erfolgt maximal bis zu 1.800,00 €
bzw. bis zu den jeweils geleisteten Hausanschlusskosten und Bauzuschüssen, wenn
diese geringer waren.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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