Beschluss:

 

Gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO und § 21 Abs. 1 der Verbandssatzung stellt die Verbandsversammlung die Jahresrechnungen von 2008 bis einschließlich 2011, wie in Anlage 1 bis 4 beigefügt, fest.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

12

12

0