Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden - mit Ausnahme der Empfehlungen zu den Dachformen (siehe obiger Teilbeschluss!) - gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).

 

Der Ausschuss billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 83 „Hasenbuckel“ Fronberg mit Begründung einschließlich Umweltbericht i. d. F. vom 17.10.2013 und beauftragt die Verwaltung, die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0