Ohne Diskussion fasst der Ausschuss dann folgenden

Gesamtbeschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (siehe beil. Abwägungslisten).

Der Ausschuss billigt die Änderungen nach dem Konzept vom 17.10.2013 für den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 84 „Vogelherd“.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorzubereiten.


Anwesend

Für

Gegen

den Beschluss

11

11

0