Sitzung: 17.10.2013 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne Diskussion fasst der Ausschuss dann folgenden
Gesamtbeschluss:
Der
Ausschuss nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die
entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und
Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur
Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und
untereinander gerecht abgewogen (siehe
beil. Abwägungslisten).
Der
Ausschuss billigt die Änderungen nach dem Konzept vom
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorzubereiten.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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