Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Die Große Kreisstadt Schwandorf teilt und unterstützt grundsätzlich die Initiative des Bundes als auch des Freistaates Bayern, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt nach § 12 Abs. 2 BauGB, in Abwägung der wassertechnischen und z. T. der wasserrechtlichen Situation, der Lage in einem überörtlichen Grünzug gemäß Regionalplan sowie besser geeigneter und vergütbarer Alternativstandorte auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung, den Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich Irlaching (Fl. Nr. 609 und 609/6 Gemarkung Fronberg) abzulehnen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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0