Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgende

Beschlüsse:

 

1. Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die öffentlichen und privaten Belange werden – wie in der Verwaltungsvorlage dargestellt – gegen- und untereinander gerecht abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB) und sind beim Satzungserlass zu berücksichtigen (s. beil. Abwägungslisten).

 

2. Der Ausschuss beschließt die nun vorgelegte Satzung (Stand 17.10.2013).

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0