Sitzung: 17.10.2013 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgende
Beschlüsse:
1. Der
Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Die
öffentlichen und privaten Belange werden – wie in der Verwaltungsvorlage
dargestellt – gegen- und untereinander gerecht abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB) und
sind beim Satzungserlass zu berücksichtigen (s. beil. Abwägungslisten).
2. Der
Ausschuss beschließt die nun vorgelegte Satzung (Stand
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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