Sitzung: 28.10.2013 Hauptausschuss
Beschluss:
Der
Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgendes zu beschließen /
Der
Stadtrat beschließt die nachfolgende Ehrenamtssatzung nach Art. 19 und 20 a) GO
und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarungen mit den Gästeführern
entsprechend nach beiliegendem Muster anzupassen bzw. neu abzuschließen.
Die
Satzung hat folgenden Wortlaut:
„Satzung über
Tätigkeit und Entschädigung
von Gästeführern im
Ehrenamt
Die
Stadt Schwandorf erlässt aufgrund der Art. 19 und 20 a) Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:
§ 1 Tätigkeit im
Ehrenamt
Die
von der Stadt vertraglich bestellten und eingesetzten Gästeführer werden nach
erfolgreich absolvierter Schulung in einem freiwilligen gemeindlichen Ehrenamt
(Art. 19 GO) tätig.
§ 2
Aufwandsentschädigung
Die
ehrenamtlichen Gästeführer erhalten zur Abgeltung ihres gesamten Zeit- und
Kostenaufwands eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 12,50 Euro für
jede Stunde Führungstätigkeit. Lineare Änderungen der Grundgehälter der
Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 9 der bayerischen Beamten gelten mit dem
gleichen Vom-Hundert-Satz auch für die vorstehende Entschädigung. Eine
weitergehende Entschädigung etwa für Verdienstausfall oder Fahrtkosten wird
nicht geleistet.
§ 3 Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Datum,
Unterschrift “
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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