Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgendes zu beschließen /

 

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Ehrenamtssatzung nach Art. 19 und 20 a) GO und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarungen mit den Gästeführern entsprechend nach beiliegendem Muster anzupassen bzw. neu abzuschließen.

 

Die Satzung hat folgenden Wortlaut:

 

„Satzung über Tätigkeit und Entschädigung

von Gästeführern im Ehrenamt

 

Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund der Art. 19 und 20 a) Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:

 

§ 1 Tätigkeit im Ehrenamt

 

Die von der Stadt vertraglich bestellten und eingesetzten Gästeführer werden nach erfolgreich absolvierter Schulung in einem freiwilligen gemeindlichen Ehrenamt (Art. 19 GO) tätig.

 

 

§ 2 Aufwandsentschädigung

 

Die ehrenamtlichen Gästeführer erhalten zur Abgeltung ihres gesamten Zeit- und Kostenaufwands eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 12,50 Euro für jede Stunde Führungstätigkeit. Lineare Änderungen der Grundgehälter der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 9 der bayerischen Beamten gelten mit dem gleichen Vom-Hundert-Satz auch für die vorstehende Entschädigung. Eine weitergehende Entschädigung etwa für Verdienstausfall oder Fahrtkosten wird nicht geleistet.

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Datum, Unterschrift “

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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