Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Stadtrat stimmt den folgenden Punkten a) bis c) zu:  

 

a)          die Feststellung des Jahresabschlusses 2012, wie in der Beschlussvorlage,

b)          die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2012 zur allgemeinen Finanzrücklage der Fernwärmeversorgung

c)          und die Entlastung der Werkleitung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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