Sitzung: 04.11.2013 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat stimmt
den folgenden Punkten a) bis c) zu:
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses 2012, wie in der Beschlussvorlage,
b)
die
Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2012 zur allgemeinen Finanzrücklage
der Fernwärmeversorgung
c)
und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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