Beschluss:

 

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Stadtrat erteilt die Zustimmung für

 

a)          die Feststellung des Jahresabschlusses, wie Beschlussvorlage,

b)          die Verrechnung des festgestellten Jahresverlusts 2012 mit der allgemeinen Finanzrücklage

c)          und die Entlastung der Werkleitung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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