Sitzung: 04.11.2013 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend
§ 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw.
der Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf §
5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der
Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat
erteilt die Zustimmung für
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses, wie Beschlussvorlage,
b)
die
Verrechnung des festgestellten Jahresverlusts 2012 mit der allgemeinen
Finanzrücklage
c)
und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
|
Gegen
|
|
den Beschluss |
|||
27 |
27 |
0 |