Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, die in den Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung für 2014 (und drei Fortschreibungsjahre) vorgesehenen Maßnahmen - mit der o. g. Änderung der Maßnahmenbezeichnung bei der lfd. Nr. 12 - im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms (Teil V – Städtebaulicher Denkmalschutz) zu billigen (s. Anlage).  


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0