Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgende

Beschlüsse:

 

1. Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der der Öffentlichkeit gegebenen Möglichkeit einer frühzeitigen Unterrichtung mit Äußerungsmöglichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die privaten und öffentlichen Einwendungen bzw. Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).

 

2. Der Ausschuss beschließt den einfachen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 85 „Sondergebiet (SO) großflächiges Textilkaufhaus“ zwischen Marktplatz und Breite Straße mit Begründung i. d. F. vom 10.12.2013 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

Als gesetzliche Folge ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Darstellung im Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen; diese Berichtigung ist dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0