Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgende

Beschlüsse:

 

1. Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a  Abs. 3 BauGB.

 

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die öffentlichen und privaten Einwendungen bzw. Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).

 

2. Der Ausschuss billigt den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 83 „Hasenbuckel“ i. d. F. vom 10.12.2013 und beschließt diesen Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB beauftragt.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0