Beschluss:

 

 

Zuständig für die Vergabe ist nach § 6 Abs. 1 Punkt der Eigenbetriebssatzung bei einer Auftragssumme von mehr als 250.000,00 € der Stadtrat.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Bau der zweiten Fernwärmehaupteinspeisung zur Versorgung der bisherigen Kunden in der Gutenbergstraße und dem Anschluss vom Industriegebiet Süd bzw. Gewerbegebiet Bellstraße.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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