Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 18 Abs. 1, 17 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 ff KommZG i. V. m. Art. 63 GO erlässt der Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf – Wackersdorf folgende Haushaltssatzung:

 

 

Haushaltssatzung

des

Zweckverbandes Verbandskläranlage

Schwandorf – Wackersdorf

für das

Haushaltsjahr

 

2014

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt      in Einnahmen und Ausgaben mit                    1.339.900 €

und

im Vermögenshaushalt        in Einnahmen und Ausgaben mit                        195.700 €

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht  vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 


 

§ 4

 

(1)       Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Betriebskostenumlage (§ 19 Abs. 3 Verbandssatzung).

 

Die Umlageschlüssel betragen:

 

für die Kläranlage:

 

für die Stadt Schwandorf                                75,89 %

für die Gemeinde Wackersdorf                      24,11 %

 

(vgl. Anlagen 1 und 2, die Bestandteil der Haushaltssatzung sind).

 

Grundlage für die Berechnung des Umlageschlüssels sind die im Haushaltsplan 2014 veranschlagten Betriebskosten für die Kläranlage sowie die über das Jahr 2013 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten.

 

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2015 erfolgt i.R. der Jahresrechnung 2014 die endgültige Bestimmung des Umlageschlüssels aufgrund der tatsächlich angefallenen Betriebskosten für die Kläranlage im Haushaltsjahr 2014 und der über das Jahr 2014 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten. Die Endabrechnung der Betriebskostenumlage für die Kläranlage wird auf dieser Basis erstellt.

 

Die Betriebskostenumlage wird wie folgt festgesetzt:

 

 

1. KLÄRANLAGE

Berechnung

lt. Anlage 2

Ansatz

im HHplan 2014

gesamt

1.130.350 €

1.130.350 €

Stadt Schwandorf

75,89 %

857.822,61 €

   857.800 €

Gde. Wackersdorf

24,11 %

272.527,39 €

   272.550 €

 

 

2. VERBANDS SAMMLER

gesamt

Stadt Schwandorf

43,5 %

Gde. Wackersdorf

56,5 %

Ansatz im HHplan 2014

500 €

200 €

300 €

 

 

3. ABLAUFKANAL

gesamt

Stadt Schwandorf

73 %

Gde. Wackersdorf

27 %

Ansatz im HHplan 2014

0 €

0 €

0 €

Als Umlageschlüssel für den Unterhalt der Kanäle ist nach § 19 Abs. 4 der Verbandssatzung die Kapazität zu Grunde zu legen.

 

 

 

(2)       Eine Schuldendienstumlage (§ 19 Abs. 5 Verbandssatzung) wird im Haushaltsjahr 2014 in Höhe der veranschlagten Tilgungsleistungen von 91.700 € erhoben.

 

Die Schuldendienstumlage  wird wie folgt festgesetzt:

 

Tilgung 91.700 € davon

Stadt Schwandorf

66 %

Gde. Wackersdorf

34 %

 

60.522 €

31.178 €

Ansatz im HHplan 2014

60.520 €

31.180 €

 

 

(3)       Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Investitionsumlage für die Errichtung und Ergänzung der Verbandsanlagen einschließlich Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (§ 19 Abs. 2 Verbandssatzung).

 

Die Umlageschlüssel betragen:

 

 

Stadt Schwandorf

Gemeinde Wackersdorf

 

 

 

a) Kläranlage BA 33

              66  %

                 34  %

b) Verbandssammler BA 34

            43,5 %

               56,5 %

c) Ablaufkanal BA 34

              73  %

                 27  %

 

 

Die Investitionsumlagen werden wie folgt festgesetzt:

 

a) Beschaffung beweglichen Vermögens

gesamt

Stadt Schwandorf

66 %

Gde. Wackersdorf

34 %

Ansatz im HHplan 2014

103.500 €

68.310 €

35.190 €

 

b) Kläranlage

gesamt

Stadt Schwandorf

66 %

Gde. Wackersdorf

34 %

Ansatz im HHplan 2014

500

330 €

170 €

 

c) Verbandssammler

            BA 34

gesamt

Stadt Schwandorf

43,5 %

Gde. Wackersdorf

56,5 %

Ansatz im HHplan 2014

0 €

  0 €

  0 €

 

d) Ablaufkanal BA 34

gesamt

Stadt Schwandorf

73 %

Gde. Wackersdorf

27 %

Ansatz im HHplan 2014

0 €

0 €

0 €

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  200.000 €  festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

12

12

0