Egon Gottschalk, Geschäftsführer, erläutert die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2014 anhand des Vorberichts.

 

Stadtrat Christian Eimer (CSU) erklärt, dass die CSU-Fraktion der Beschluss-empfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2014 zustimmt.

 

Stadträtin Ulrike Roidl (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2014 zustimmt.

 

Stadträtin Marion Juniec-Möller (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Ausschussgemeinschaft FW/Grüne der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2014 zustimmt.

 

Beschluss:

 

Der Alten- und Pflegeheimausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und empfiehlt dem Stadtrat den vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden Haushaltssatzung für das Jahr 2014 zu beschließen:

 

„Haushaltssatzung 2014

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2014 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          4.983.756,31 €

 

·         in den Aufwendungen                                                5.491.919,17 €,

 

 

im Vermögensplan

 

·         in den Einnahmen mit                                        477.262,09 €

 

·         in den Ausgaben mit                                          477.262,09 €,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                             290.372,02 €

 

·         in den Aufwendungen mit                                  55.872,22 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                          0,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                            0,00 €.

 

 

 

§ 2

 

Für die Restfinanzierung der Erweiterung des Elisabethenheimes wird die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 200.000 € festgesetzt.

 

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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