Sitzung: 31.03.2014 Hauptausschuss
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht
der Stadtkämmerei vom
„Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
50.814.900,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
12.108.300,00 EUR
ab.
§ 2
1. |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 3.000.000,00 EUR
festgesetzt. |
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2. |
Nach den Wirtschaftsplänen 2014 für die Städtische
Wasser- und Fernwärmeversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die
Aufnahme von Darlehen in Höhe von 2.840.311,29 EUR vorgesehen. |
§ 3
1. |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermö-genshaushalt wird auf 6.505.000,00 EUR festgesetzt. |
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2. |
Verpflichtungsermächtigungen in den
Vermögensplänen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung werden nicht
festgesetzt. |
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
290 v. H. |
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b) |
für die Grundstücke (B) |
310 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer |
350 v. H. |
§ 5
1. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
7.000.000,00 EUR festgesetzt. |
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2. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Wirtschaftsplänen der Städtischen
Wasser- und Fernwärmeversorgung wird
auf 900.000,00 EUR festgesetzt. |
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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