Sitzung: 07.04.2014 Stadtrat
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom
„Auf
Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit 50.814.900,00
EUR
und
im
Vermögenshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit 12.108.300,00
EUR
ab.
§ 2
1. |
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.000.000,00 EUR festgesetzt. |
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2. |
Nach
den Wirtschaftsplänen 2014 für die Städtische Wasser- und Fernwärmeversorgung
als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von Darlehen in Höhe
von 2.840.311,29
EUR vorgesehen. |
§ 3
1. |
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 6.505.000,00
EUR festgesetzt. |
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|
2. |
Verpflichtungsermächtigungen
in den Vermögensplänen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung werden
nicht festgesetzt. |
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) |
für die
land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) |
290 v. H. |
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b) |
für die
Grundstücke (B) |
310 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer
|
350 v. H. |
§ 5
1. |
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 7.000.000,00 EUR festgesetzt. |
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2. |
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
den Wirtschaftsplänen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung wird auf 900.000,00 EUR
festgesetzt. |
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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