Sitzung: 07.04.2014 Stadtrat
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt Kenntnis von der Empfehlung des Alten- und Pflegeheimausschusses
und beschließt die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2014 für die
Bürgerspitalstiftung Schwandorf:
„Haushaltssatzung 2014
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt
Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Die
als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2014 werden
hiermit festgesetzt; sie schließen:
für das Elisabethenheim
im Erfolgsplan
·
in
den Erträgen mit 4.983.756,31
€
·
in
den Aufwendungen 5.491.919,17
€,
im Vermögensplan
·
in
den Einnahmen mit 477.262,09 €
·
in
den Ausgaben mit 477.262,09 €,
für
die Vermögensverwaltung
im Erfolgsplan
·
in
den Erträgen mit 290.372,02 €
·
in
den Aufwendungen mit 55.872,22 €,
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit 0,00 €
in
den Ausgaben mit 0,00 €.
§ 2
Für die
Restfinanzierung der Erweiterung des Elisabethenheimes wird die Aufnahme eines
Darlehens in Höhe von 200.000 € festgesetzt.
§ 3
§ 4
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese
Haushaltssatzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.“
Anwesend |
Für
|
Gegen
|
|
den Beschluss |
|||
28 |
28 |
0 |