Beschluss:

 

Zuständig für die Vergabe ist nach § 6 Abs. 1 Punkt der Eigenbetriebssatzung bei einer Auftragssumme von mehr als 250.000,00 € der Stadtrat.

 

Der Stadtrat genehmigt den Bau der zweiten Fernwärmehaupteinspeisung zur Versorgung der bisherigen Kunden in der Gutenbergstraße und den Anschluss des Industriegebietes Süd bzw. Gewerbegebietes Bellstraße.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

30

0