Sitzung: 07.04.2014 Stadtrat
Beschluss:
Zuständig
für die Vergabe ist nach § 6 Abs. 1 Punkt der Eigenbetriebssatzung bei einer
Auftragssumme von mehr als 250.000,00 € der Stadtrat.
Der Stadtrat
genehmigt den Bau der zweiten Fernwärmehaupteinspeisung zur Versorgung der
bisherigen Kunden in der Gutenbergstraße und den Anschluss des Industriegebietes
Süd bzw. Gewerbegebietes Bellstraße.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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