Beschluss:

 

1.    Der Stadtrat beschließt, dass nach Art. 35 Abs. 1 GO zwei weitere Bürgermeister aus seiner Mitte gewählt werden.

2.    Die weiteren Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Stadt (ehrenamtliche weitere Bürgermeister).

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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0