Beschluss:

Der Bauausschuss würdigt die Gründe des Vorlageberichts des Amtes für Stadt­planung und Bauordnung sowie die Eingabeauszüge und erklärt eine Befreiung für die Einfriedung mit max. Höhe von 1,20 m sowie eine Abweichung vom Abstands­flächenrecht für das Nebengebäude als zulässig.


Anwesend

Für

Gegen

den Beschluss

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