Sitzung: 29.07.2014 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgende
Beschlüsse:
1. Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und
Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur
Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander
gerecht abgewogen (s. beil.
Abwägungslisten).
2. Der Ausschuss billigt den Vorschlag der Verwaltung zum ökologischen Ausgleich.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen zum ökologischen Ausgleich in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und den geänderten Entwurf dem Ausschuss wieder vorzulegen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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