Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgende

Beschlüsse:

 

1.    Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.


Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).

 

2.    Der Ausschuss billigt den Vorschlag der Verwaltung zum ökologischen Ausgleich.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen zum ökologischen Ausgleich in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und den geänderten Entwurf dem Ausschuss wieder vorzulegen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0