Sitzung: 14.10.2014 Werkausschuss
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 17.
Juli 2008 bzw. der Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und
Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs.
1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
zuständig.
Der Werkausschuss empfiehlt
dem Stadtrat die Zustimmung für die
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses, wie Beschlussvorlage
b)
die
Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2013 in die allgemeine
Finanzrücklage
c)
und die
Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
|
Gegen
|
|
den Beschluss |
|||
11 |
11 |
0 |