Sitzung: 14.10.2014 Werkausschuss
Beschluss:
Der Werkausschuss genehmigt die Weitergabe der Förderungen nach § 7a
Abs. 3 KWK-Gesetz (28.650,00 €) an die neuen Fernwärmevertragskunden die beim
Bauprogramm 2013 im Zuge des Hauptleitungsbaues mit Bestandsgebäuden
angeschlossen wurden und Wärme beziehen. Die Rückerstattung je Anschließer
erfolgt maximal bis zu den jeweils geleisteten Hausanschlusskosten und
Bauzuschüssen, wenn diese geringer waren.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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