Beschluss:

 

Der Werkausschuss genehmigt die Weitergabe der Förderungen nach § 7a Abs. 3 KWK-Gesetz (28.650,00 €) an die neuen Fernwärmevertragskunden die beim Bauprogramm 2013 im Zuge des Hauptleitungsbaues mit Bestandsgebäuden angeschlossen wurden und Wärme beziehen. Die Rückerstattung je Anschließer erfolgt maximal bis zu den jeweils geleisteten Hausanschlusskosten und Bauzuschüssen, wenn diese geringer waren.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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