Sitzung: 14.10.2014 Werkausschuss
Beschluss:
Entsprechend
§ 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 17. Juli 2008 bzw. der
Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5
Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der
Eigenbetriebe zuständig.
Der Werkausschuss
empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung für die
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses 2013, wie in der Beschlussvorlage,
b)
die
Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2013 zur allgemeinen Finanzrücklage
der Fernwärmeversorgung
c)
und die
Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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