Beschluss:

 

Der Bauausschuss erhebt gegen den Umbau des Türmerhauses zum Vereinsheim unter Berücksichtigung der fachlichen Auflagen zur Außengestaltung (Faschen, Putz, Farbe) keine Ein­wände, da das Vorhaben den im vereinfachten Verfahren zu prüfenden Anforderungen des Städtebaurechts, der Gestaltungs- und Stellplatz­satzung sowie den sanierungs- und denkmal­fach­lichen Belangen entspricht

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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