Sitzung: 06.10.2014 Bauausschuss
Beschluss:
Der Bauausschuss erhebt gegen den nach
§§ 29-38 BauGB städtebaurechtlich zulässigen Umbau des Wohn- und Geschäfthauses
in den Obergeschossen keine Einwände, soweit insbesondere die Belange des
Nachbar- und Brandschutzes durch Auflagen erfüllt werden können und
hinsichtlich der Sicherung der
Sanierungsziele zunächst eine befristete Zulassung auf zwei Jahre mit Verlängerungsoption
angeordnet wird.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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