Beschluss:

 

Der Bauausschuss würdigt die im Vorbescheidsverfahren beantragte Frage der Befreibarkeit einer Aufstockung des Bestandsgebäudes und Ausführung als Flachdach gemäß Art. 31 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Bebauungsplan­festsetzung von zwei Vollgeschossen mit Satteldach nach sachgerechtem Ermessen und beschließt die folgende Variante:

 

Der Bauausschuss erteilt aufgrund der städtebaulichen Vertretbarkeit (Dachge­schossausbau bereits jetzt grds. nicht ausgeschlossen, keine Zunahme der Höhen­wirkung) eine Befreiung für eine Aufstockung unter Maßgabe, dass ein flachgeneigtes Satteldach auf dem zusätzlichen Geschoss errichtet wird.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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