Sitzung: 06.10.2014 Bauausschuss
Beschluss:
Der
Bauausschuss würdigt die im Vorbescheidsverfahren beantragte Frage der
Befreibarkeit einer Aufstockung des Bestandsgebäudes und Ausführung als
Flachdach gemäß Art. 31 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Bebauungsplanfestsetzung von
zwei Vollgeschossen mit Satteldach nach sachgerechtem Ermessen und beschließt
die folgende Variante:
Der Bauausschuss erteilt aufgrund der städtebaulichen Vertretbarkeit
(Dachgeschossausbau bereits jetzt grds. nicht ausgeschlossen, keine Zunahme
der Höhenwirkung) eine Befreiung für eine Aufstockung unter Maßgabe, dass ein
flachgeneigtes Satteldach auf dem zusätzlichen Geschoss errichtet wird.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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