Sitzung: 06.10.2014 Bauausschuss
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt für das
Vorhaben der Gebäudeklasse 3 im Rahmen des normalen Genehmigungsverfahrens und
im Hinblick auf die vorgelegte, positive Einzelhandelsuntersuchung für einen
Lebensmittelnahversorger nach sachgerechtem Ermessen eine Befreiung von der
festgesetzten maximalen Verkaufsfläche des Bebauungsplanes Buchmanngelände.
Es werden unter Berücksichtigung der fachlichen Auflagen im Übrigen keine
Einwände erhoben, soweit die sonstigen städtebaulichen Belange, insbesondere
die Einhaltung des Immissionsschutzes, sowie bauordnungsrechtlichen Belange,
insbesondere der Brandschutz, abschließend bis zur Nutzungsaufnahme
nachweislich erfüllt werden können.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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