Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt für das Vorhaben der Gebäudeklasse 3 im Rahmen des normalen Genehmigungsverfahrens und im Hinblick auf die vorgelegte, positive Einzel­handels­untersuchung für einen Lebensmittelnahversorger nach sachge­rechtem Ermessen eine Befreiung von der fest­gesetzten maximalen Verkaufs­fläche des Bebauungs­planes Buchmanngelände. Es werden unter Berücksichtigung der fachlichen Auflagen im Übrigen keine Einwände erhoben, soweit die sonstigen städtebaulichen Belange, insbesondere die Einhaltung des Immissionsschutzes, sowie bauordnungsrechtlichen Belange, insbesondere der Brandschutz, ab­schließend bis zur Nutzungsaufnahme nachweislich erfüllt werden können.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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