Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Anhang der der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung) vom 22.12.2008 wie folgt zu fassen:

Die neuen Richtwerte sind fett gedruckt, die ehem. Richtwerte stehen in Klammern () dahinter. Streichungen sind kenntlich gemacht. Nicht markierte Regelungen bleiben unverändert:

Anlage

Nr.

Verkehrsquelle

Zahl der Stellplätze

1.

Wohngebäude und soziale Einrichtungen

1.1

Einfamilienhäuser

2 Stellplätze je Wohnung

1.2

Appartementwohnungen bis 50 m ²

1 Stellplatz je Wohnung

 

 

1.3

Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen

1,5 Stellplätze je Wohnung

1.4

Gebäude mit Altenwohnungen

0,2 Stellplätze je Wohnung

1.5

Wochenend- und Ferienhäuser

1 Stellplatz je Wohnung

1.6

Kinder-, Schüler- und Jugendwohnheime

1 Stellplatz je 20  (10) Betten, mindestens 2 Stellplätze

1.7

Studentenwohnheime

1 Stellplatz je 5 (3) Betten

1.8

Schwestern-/ Pflegerwohnheime

1 Stellplatz je 3  (2) Betten, mindestens 3 Stellplätze

1.9

Arbeitnehmerwohnheime

1 Stellplatz je 4 (2) Betten, mindestens 3 Stellplätze

1.10

Altenwohnheime, Wohnheime für Menschen mit Behinderung

1 Stellplatz je 15 (8) Betten, mindestens 3 Stellplätze

1.11

Altenheime, Langzeit- und Kurzzeitpflegeheime

1 Stellplatz je 12 (8) Betten bzw. Pflegeplätze, mindestens 3 Stellplätze

1.12

Tagespflegeeinrichtungen

1 Stellplatz je 12 (8) Pflegeplätze, mindestens 3 Stellplätze

1.13

Obdachlosenheime, Ge-meinschaftsunterkünfte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

1 Stellplatz je 30 (8) Betten, mindestens 3 Stellplätze

2.

Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen

2.1

Büro- und Verwaltungsräume allgemein

1 Stellplatz je 40 m² (30)Nutzfläche

2.2

Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen und dergl.)

1 Stellplatz je 30 m² (20) Nutzfläche; mindestens 3 Stellplätze

3.

Verkaufsstätten

3.1

Läden

1 Stellplatz je 40 m² (30) Verkaufsnutzfläche, mindestens 1 Stellplatz je Laden

3.2

Waren- und Geschäftshäuser (einschließlich Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben)

1 Stellplatz je 40 m² (30) Verkaufsnutzfläche

4.

Versammlungsstätten (außer Sportstätten), Kirchen

4.1

Versammlungsstätten von überörtlicher Bedeutung (z. B. Theater, Konzerthäuser, Mehrzweckhallen)

1 Stellplatz je 5 Sitzplätze

4.2

Sonstige Versammlungsstätten (z. B. Lichtspieltheater, Schulaulen, Vortragssäle)

1 Stellplatz je 10 (5) Sitzplätze

4.3

Gemeindezentren/Gemeindekirchen

1 Stellplatz je 30 (20) Sitzplätze

4.4

Kirchen/Gemeindezentren von überörtlicher Bedeutung

1 Stellplatz je 20 (10) Sitzplätze

5.

Sportstätten

5.1

Sportplätze ohne Besucherplätze (z. B. Trainingsplätze)

1 Stellplatz je 300 m² Sportfläche

5.2

Sportplätze und Sportstadien mit Besucherplätzen

1 Stellplatz je 300 m² Sportfläche, zusätzlich 1 Stellplatz je 15 Besucherplätze

5.3

Turn- und Sporthallen ohne Besucherplätze

1 Stellplatz je 50 m² Hallenflächen

5.4

Turn- und Sporthallen mit Besucherplätzen

1 Stellplatz je 50 m² Hallenfläche; zusätzlich 1 Stellplatz je 15 Besucherplätze

5.5

Freibäder und Freiluftbäder

1 Stellplatz je 300 m² Grundstücksfläche

5.6

Hallenbäder ohne Besucherplätze

1 Stellplatz je 10 Kleiderablagen

5.7

Hallenbäder mit Besucherplätzen

1 Stellplatz je 10 Kleiderablagen, zusätzlich 1 Stellplatz je 15 Besucherplätze

5.8

Tennisplätze ohne Besucherplätze

2 Stellplätze je Spielfeld

5.9

Tennisplätze mit Besucherplätzen

2 Stellplätze je Spielfeld, zusätzlich 1 Stellplatz je 10 Besucherplätze

5.10

Squashanlagen

2 Stellplätze je Court

5.11

Minigolfplätze

6 Stellplätze je Minigolfanlage

5.12

Kegel-, Bowlingbahnen

4 Stellplätze je Bahn

5.13

Bootshäuser und Bootsliegeplätze

1 Stellplatz je 5 (2) Boote

5.14

Fitnesscenter

1 Stellplatz je 40 m² (25) Sportfläche

5.15.

Indoor-Freizeitcenter

1 Stellplatz je 50 m² Freizeitfläche

 

 

6.

Gaststätten und Beherbergungsbetriebe

6.1

Gaststätten

1 Stellplatz je 25 m² (10) Nettogastraumfläche

6.2

Spiel- und Automatenhallen, Billard-Salons, sonst. Vergnügungsstätten

1 Stellplatz je 15 m² NF, mind. 3 Stellplätze

6.3

Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe

1,5 (1) Stellplätze je 6 (2) Betten, bei Restaurationsbetrieb Zuschlag nach 6.1 oder 6.2

6.4

Jugendherbergen

1 Stellplatz je 15 (10) Betten

7

Krankenanstalten

7.1

Uniklinik entfällt

 

 

 

7.1

Krankenanstalten von überörtlicher Bedeutung

1 Stellplatz je 4 (2) Betten

7.2

Krankenanstalten von örtlicher Bedeutung

1 Stellplatz je 6 (4) Betten

7.3

Sanatorien, Kuranstalten, Anstalten für langfristig Kranke

1 Stellplatz je 4 (2) Betten

7.5

Alten- und Behindertenpflegeheime
entfällt wg. 1.9/1.10/1.11

 

 

 

7.4

Ambulanzen

1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche; mindestens 3 Stellplätze

8.

Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung

8.1

Grundschulen, Schulen für Lernbehinderte

1 Stellplatz je Klasse

8.2

Hauptschulen, sonstige allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen

1 Stellplatz je Klasse, zusätzlich 1 Stellplatz je 10 Schüler über 18 Jahre

8.3

Sonderschulen für Behinderte

1 Stellplatz je 15 Schüler

8.4

Hochschulen

1 Stellplatz je 10 Studierende

8.5

Tageseinrichtungen für Kinder

1 Stellplatz je 30 Kinder, mindestens 2 Stellplätze

8.6

Jugendfreizeitheime und dergl.

1 Stellplatz je 15 Besucherplätze

8.7

Berufsbildungswerke, Ausbildungswerkstätten und dergl.

1 Stellplatz je 10 Auszubildende

9.

Gewerbliche Anlagen

9.1

Handwerks- und Industriebetriebe

1 Stellplatz je 50 m² NF1) oder je 3 Beschäftigte

9.2

Lagerräume, -plätze, Ausstellungs-, Verkaufsplätze

1 Stellplatz je 80 m² NF1)oder je 3 Beschäftigte

9.3

Kraftfahrzeugwerkstätten

6 Stellplätze je Wartungs- oder Reparaturstand

9.4

Tankstellen

1 Stellplatz je 50 m² (8) Bei Einkaufsmöglichkeit über Tankstellenbedarf hinaus: Zuschlag nach 3.1 (ohne Besucheranteil)

9.5

Automatische Kfz-Waschanlagen

3 (5)Stellplätze je Waschanlage, Stauraum für 10 (30) Kraftfahrzeuge

9.6

Autovermietung

1 Stellplatz je zwei Betriebsfahrzeuge; LKW-Fahrzeuge werden nach Einzelfall eingeordnet.

 

 

10.

Verschiedenes

10.1

Kleingartenanlagen

1 Stellplatz je 2 Kleingärten

10.2

Friedhöfe

1 Stellplatz je 1500 m² Grundstücksfläche, jedoch mindestens 10 Stellplätze

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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