Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Gestaltungssatzung vom 21.07.2006 wie folgt zu ändern:

 

a)    In den Ziffern 4.2, 5.2, 6.2 und 7.2 (Werbeanlagen) wird folgender Wortlaut (fett) vor dem bisherigen ersten Satz eingefügt:  Je Nutzungseinheit sind regelmäßig zwei Gestaltungsformen von Werbeanlagen an einer Fassadenseite zulässig (z. B. Ausleger und Werbeschild; Ausleger und Fassadenbeklebung usw.). Nach dem jeweils sechsten Satz wird folgender Wortlaut (fett) eingefügt:  Es sind keine grellen Farben zulässig.  Dauerhafte Fensterbeklebungen sind regelmäßig nur  zulässig, soweit sie maximal 1/3 der jeweiligen Fensterfläche einnehmen, in gedeckten Farben ausgeführt werden und die optische Wirkung als offenes Schaufenster nicht beein­trächtigen.

b)    In den Ziffern 4.1.9.4 und 5.1.9.4 (Tore) wird nach dem ersten Satz folgender Wortlaut (fett) eingefügt: Andere Materialien (als Holz, Anm.) sind bei entsprechend hochwertig gestalteten Detailausbildungen in gedeckter Farbe möglich.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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