Sitzung: 03.11.2014 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Gestaltungssatzung vom 21.07.2006 wie folgt
zu ändern:
a) In den
Ziffern 4.2, 5.2, 6.2 und 7.2 (Werbeanlagen) wird folgender Wortlaut (fett) vor
dem bisherigen ersten Satz eingefügt: Je Nutzungseinheit sind regelmäßig zwei
Gestaltungsformen von Werbeanlagen an einer Fassadenseite zulässig (z. B.
Ausleger und Werbeschild; Ausleger und Fassadenbeklebung usw.). Nach dem
jeweils sechsten Satz wird folgender Wortlaut (fett) eingefügt: Es sind keine grellen Farben zulässig. Dauerhafte Fensterbeklebungen sind regelmäßig
nur zulässig, soweit sie maximal 1/3 der
jeweiligen Fensterfläche einnehmen, in gedeckten Farben ausgeführt werden und
die optische Wirkung als offenes Schaufenster nicht beeinträchtigen.
b) In den
Ziffern 4.1.9.4 und 5.1.9.4 (Tore) wird nach dem ersten Satz folgender Wortlaut
(fett) eingefügt: Andere Materialien (als
Holz, Anm.) sind bei entsprechend
hochwertig gestalteten Detailausbildungen in gedeckter Farbe möglich.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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