Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt, den Jugendwarten der Schwandorfer Feuerwehren, die eine aktive Jugendgruppe führen und am Lehrgang „Jugendwart“ teilgenommen haben, ab 01.01.2015 eine monatliche Entschädigung in Höhe von  12,50 Euro zu gewähren (je Feuerwehr max. ein Jugendwart).

 

Die Höhe der Entschädigung ist dynamisch und wird wie die Entschädigung für Kommandanten (und Gerätewarte) gemäß § 11 Abs. 6 AVBayFwG laufend an die Besoldungserhöhungen angepasst.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei anderen Städten und Gemeinden über die Höhe der dort gezahlten Entschädigungen zu informieren.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0