Sitzung: 27.10.2014 Hauptausschuss
Beschluss:
Der
Hauptausschuss beschließt, den Jugendwarten der Schwandorfer Feuerwehren, die
eine aktive Jugendgruppe führen und am Lehrgang „Jugendwart“ teilgenommen
haben, ab 01.01.2015 eine monatliche Entschädigung in Höhe von 12,50 Euro zu gewähren (je Feuerwehr max. ein
Jugendwart).
Die
Höhe der Entschädigung ist dynamisch und wird wie die Entschädigung für
Kommandanten (und Gerätewarte) gemäß § 11 Abs. 6 AVBayFwG laufend an die Besoldungserhöhungen
angepasst.
Die
Verwaltung wird beauftragt, sich bei anderen Städten und Gemeinden über die
Höhe der dort gezahlten Entschädigungen zu informieren.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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