Sitzung: 03.11.2014 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend
§ 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 17. Juli 2008 bzw. der
Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die
Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat genehmigt
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2013,
b)
die
Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2013 in die allgemeine
Finanzrücklage
c)
und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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